93.8B.2
Zusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, nach Anzahl BehandlungstageInklusionenExklusionenSynonymeBemerkungen- Folgende Kodes sind Zusatzkodes. Der zutreffende Kode der Elementegruppe 93.8B.1- «Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, nach Anzahl Behandlungstage» ist zusätzlich zu erfassen. Trifft kein Kode der Elementegruppe 93.8B.1- «Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, nach Anzahl Behandlungstage» zu, darf keine «Zusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, nach Anzahl Behandlungstage» erfasst werden.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Zusätzlich zum «Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie» unter der Subkategorie 93.8B.-
b) Ärztliche Leistung, Pflege sowie mindestens zwei der unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können. Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
In jeder Behandlungswoche mit zusätzlicher Leistung von Therapien kommen Arzt, Pflege sowie mindestens zwei therapeutische Berufsgruppen (Sozialarbeiter/in und Seelsorger/in zählen ebenfalls zu den therapeutischen Berufsgruppen) zum Einsatz.
Unterklassen93.8B.26Zusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, bis 3 Behandlungstage 93.8B.27Zusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 4 bis 6 Behandlungstage 93.8B.28Zusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage 93.8B.2AZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage 93.8B.2BZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage 93.8B.2DZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 28 bis 34 Behandlungstage 93.8B.2EZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 35 bis 41 Behandlungstage 93.8B.2FZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 42 bis 48 Behandlungstage 93.8B.2GZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 49 bis 55 Behandlungstage 93.8B.2HZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 56 bis 62 Behandlungstage 93.8B.2IZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 63 bis 69 Behandlungstage 93.8B.2JZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 70 bis 76 Behandlungstage 93.8B.2KZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 77 bis 83 Behandlungstage 93.8B.2LZusatzleistung auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, 84 und mehr Behandlungstage